Schallschutz im Wohnungsbau: DIN-Anforderungen und wie sie baulich umgesetzt werden können

INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung

Was ist Schallschutz im Wohnungsbau?

Welche Arten von Schallschutzmaßnahmen gibt es in Gebäuden?

Welche Anforderungen stellt die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau an den Schallschutz?

Ist ein Schallschutznachweis Pflicht?

Unser Experten-Fazit

schallschutz im wohnungsbau
Schallschutz im Wohnungsbau – ©Canva

Einleitung

Ein Thema, mit dem wir bei Pejano unsere Bauprojekte von Anfang an begleiten ist der Schallschutz im Wohnungsbau. In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie wir als Bauunternehmen dafür sorgen, dass Wohnqualität und Ruhe Hand in Hand gehen und warum gute Planung hier unerlässlich ist.

Was ist Schallschutz im Wohnungsbau?

Schallschutz im Wohnungsbau, auch Akustikschutz genannt, befasst sich mit der Reduzierung von störendem Schall – sei es Außenlärm, Lärm durch Nachbarn oder gebäudetechnischer Lärm – durch geeignete Bauweisen und Materialien. Ziel ist, den Geräuschpegel in schutzbedürftigen Räumen (Wohn-, Schlaf- und Aufenthaltsräume) auf ein gesundheitlich und wohnlich akzeptables Niveau zu senken. Für Bewohnerinnen und Bewohner ist er ein zentraler Faktor für Lebensqualität, und für Bauunternehmen wie Pejano ist er Teil unserer Verantwortung und Kompetenz.

Wichtige Grundbegriffe:

  • Luftschall: Schall, der sich über die Luft überträgt, z. B. Stimmen, Musik, Straßenlärm.
  • Trittschall: Körperschall durch Schritte, Stöße auf Estrich, Treppen etc.
  • Flankenübertragung: Übertragung von Schall über angrenzende Bauteile oder leitende Flächen (z. B. Wand, Decke) und nicht nur direkt durch die Trennwand.
  • Schalldämmmaß (R bzw. R′w): Maß in Dezibel (dB), wie stark ein Bauteil Schall dämmt.

Durch diese Konzepte wird deutlich: Schallschutz ist kein isoliertes Detail, sondern muss integraler Teil der Bauplanung sein.

Welche Arten von Schallschutzmaßnahmen gibt es im Wohnungsbau?

Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen im Wohnungsbau, wobei in der Praxis meist eine Kombination beider Ansätze notwendig ist.

Aktive Schallschutzmaßnahmen

Aktive Maßnahmen eignen sich besonders, wenn Lärmquellen technisch bedingt vorhanden sind und nicht komplett eliminiert werden können. Beispiele sind:

  • Einsatz von Schalldämpfern in Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Geräuschsteuerungssysteme und aktive Lärmkompensation (z. B. Gegenschall)
  • Gebläse mit schalldämmendem Gehäuse oder drehzahlgeregelte Aggregate
  • Akustische Regelung und Steuerung in Haustechnik (z. B. Ventilatoren mit leisem Betrieb)

Passive Schallschutzmaßnahmen

Passive Maßnahmen sind oft Grundvoraussetzung, um überhaupt ein solides Schallschutzniveau zu erreichen. Dabei geht es um bauliche Konzepte und den Umgang mit Dämmstoffen. Konkrete Beispiele sind:

  • Erhöhung der Masse von Bauteilen (dicke Wände, massives Mauerwerk)
  • Entkoppelte Konstruktionen: zweischalige Wände, Vorsatzschalen, schwimmender Estrich
  • Verwendung von schalldämmenden Baustoffen (Mineralwolle, Schaumplatten, Akustikplatten)
  • Isolierte Türen und Fenster mit guten Schalldämmwerten
  • Vorsatz- und Dämmschalensysteme an Wänden und Decken
  • Trennung / Entkopplung von Bauteilen (z. B. durch Dämmstreifen am Rand, Entkopplung von Decke und Wand)
  • Minimierung von Schallbrücken – etwa durch sorgfältige Anschlüsse
  • Flankierend geprüfte Konstruktionen, um Übertragung über angrenzende Bauteile zu vermeiden

Welche Anforderungen stellt die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ an den Schallschutz?

Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ verlangt, dass bei Wohn- und anderen Nutzgebäuden ein Mindestmaß an Schallschutz sichergestellt wird, um unzumutbaren Lärm in schutzbedürftigen Räumen zu vermeiden. Die Norm definiert dazu Grenzwerte für Luft- und Trittschall sowie Regelungen für Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen und Außenlärmquellen.

Konkret legt sie fest, wie Bauteile, wie Wände, Decken oder Installationsschächte, beschaffen sein müssen, um die vorgegebenen Schalldämmwerte zu erreichen. Darüber hinaus beschreibt sie Nachweisverfahren und empfohlene Bauweisen, etwa durch schalltechnische Entkopplung, den Einsatz massiver Konstruktionen oder gezielte Dämmmaßnahmen. So entsteht aus technischer Präzision spürbarer Wohnkomfort.

Die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau besteht aus mehreren Teilen, die verschiedene Bereiche des Schallschutzes regeln und hier nachzulesen sind.

Ist ein Schallschutznachweis Pflicht?

Kurz gesagt: Ja, ein Schallschutznachweis ist in vielen Bau- oder Sanierungsvorhaben Pflicht. Dazu zählen Neubauten, insbesondere Wohn- und Nichtwohngebäude wie Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Hotels oder Schulen. Auch bei Umbauten, Sanierungen oder Nutzungsänderungen, die die schalltechnische Qualität beeinflussen, muss ein Nachweis geführt werden, ebenso bei Erweiterungen wie Dachgeschossausbauten oder Anbauten. Selbst Einfamilienhäuser, die in lärmbelasteten Gebieten liegen, benötigen häufig einen Nachweis zum Außenlärmschutz.

Der Nachweis selbst ist ein bauakustisches und technisches Gutachten, das belegt, dass ein Gebäude die gesetzlichen Anforderungen an den Schallschutz erfüllt. Grundlage ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, die den Mindestschutz vor Lärm festlegt, sei es durch Trittschall, Luftschall oder Geräusche aus technischen Anlagen.

Ziel ist es, sicherzustellen, dass sich Menschen in Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsräumen dauerhaft wohlfühlen können, ohne von Lärm beeinträchtigt zu werden. Der Nachweis wird in der Regel von Fachplanerinnen und Fachplanern für Bauphysik oder Akustik erstellt und ist Teil der Bauantragsunterlagen. Er muss bereits zum Zeitpunkt der Genehmigung vorliegen.

Für uns bei Pejano ist er jedoch mehr als eine gesetzliche Pflicht: Ein gut geplanter Schallschutz vermeidet spätere Konflikte, senkt das Risiko teurer Nachbesserungen und steigert die Lebensqualität aller, die das Gebäude nutzen.

Unser Experten-Fazit

Schallschutz im Wohnungsbau ist kein Luxus, sondern eine wesentliche Voraussetzung für gesunden und komfortablen Wohnraum. Von Anfang an durchdacht und fachgerecht umgesetzt, schützt er Bewohnerinnen und Bewohner vor Lärmbelastung und erfüllt Normvorgaben.

Wir bei Pejano setzen auf enge Zusammenarbeit mit Akustikerinnen und Akustikern, frühzeitige Planung und ganzheitliche Lösungen – von aktiven Systemen bis zu massiven Bauteilen. So geht zukunftssicheres Bauen.  Unsere Referenzprojekte zeigen bereits wie ernst wir Schallschutz nehmen.

Wenn Du ein Bauprojekt planst, sprich uns gern an. Gemeinsam sorgen wir für Ruhe!

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